
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kommunikation in fünf Fällen gegen Aserbaidschan gestartet. Dies war auf seiner Seite auf Facebook den Anwalt Fariz Namazly schrieb.
Laut dem Anwalt wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Fall der Ausschluss aus der Rechtsanwaltskammer Intigam Aliyev und Annagi Hajibeyli betrachten. Auch zu betrachten Fall H.Bagirova, Dursun Aliyeva und Journalist Khakimeldostu Mehdiyev.
Am 1. Juli bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 18 Beschwerden aus Aserbaidschan. Alle Bewerber wurden gleiche Entschädigung in Höhe von insgesamt 165.000 € zugewiesen.


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