Mehrere deutsche Behörden, darunter das Polizeipräsidium Bielefeld, die Staatsanwaltschaft Bielefeld, die Ausländerbehörde sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), haben eine umfassende Beschwerde und Sicherheitsanzeige im Zusammenhang mit dem aserbaidschanischen Staatsbürger Rafael Piriyev erhalten. Die Eingabe stammt von dem in Deutschland lebenden aserbaidschanischen politischen Dissidenten Gabil Mammadov.

In der schriftlichen Beschwerde werden zahlreiche schwerwiegende Vorwürfe gegen Piriyev erhoben, die sowohl seinen Aufenthaltsstatus als auch seine Aussagen im Asylverfahren betreffen.
Vorwurf der falschen Darstellung politischer Verfolgung
In dem Schreiben wird behauptet, Rafael Piriyev stelle sich gegenüber deutschen Behörden fälschlicherweise als politisch verfolgter Aktivist und Politiker dar. Die Verfasser der Beschwerde betonen hingegen, dass er in Aserbaidschan nach ihren Angaben niemals politisch aktiv gewesen sei, weder Mitglied einer politischen Partei noch Teilnehmer politischer Bewegungen.
Stattdessen wird behauptet, die gegen ihn bestehenden Verfahren stünden ausschließlich im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen und hätten keinen politischen Hintergrund.
Die Beschwerdeführer fordern die deutschen Behörden auf, einen offiziellen und überprüfbaren Nachweis für eine tatsächliche politische Tätigkeit Piriyevs in Aserbaidschan vorzulegen, und erklären, dass ihnen ein solcher Nachweis nicht bekannt sei.
Erhobene strafrechtliche Vorwürfe
In der Eingabe werden mehrere strafrechtliche Vorwürfe aufgelistet, darunter:
- systematische Beleidigungen
- Drohungen und Erpressung
- gezielte Rufschädigung einzelner Personen
- mutmaßliche finanzielle Forderungen gegenüber Privatpersonen
- angebliche Zusammenarbeit mit aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden gegen Geldzahlungen
RAFAEL PIRIYEV GEGENSTAND EINES ERMITTLUNGSVERFAHRENS IN DEUTSCHLAND
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt unter dem Aktenzeichen 602 Js 7481/24 ein Verfahren im Zusammenhang mit einer Strafanzeige wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede.
Laut dem vorliegenden Schreiben wurde das Verfahren nach Eingang der Strafanzeige eingeleitet und wird derzeit von den zuständigen Behörden bearbeitet. Über den weiteren Verlauf soll zu einem späteren Zeitpunkt informiert werden.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt jede beschuldigte Person als unschuldig.

Besonders schwer wiegt in der Darstellung ein Hinweis auf ein Video, in dem Piriyev während seines Aufenthalts in Frankreich durch einen angeblichen KGB-Agenten namens Akif Kerimov gegen eine Zahlung von 3000 Euro zur Zusammenarbeit mit dem aserbaidschanischen Geheimdienst angeworben worden sein soll.
Geheimes Video zur Rekrutierung von Rafael Piriyev durch Akif Kerimov in den Geheimdienst“
Vorwürfe im Zusammenhang mit sozialen Medien
Weiter wird in der Beschwerde behauptet, Piriyev habe Plattformen wie YouTube, Facebook und TikTok genutzt, um Personen öffentlich zu beleidigen und zu erniedrigen. Ihm wird vorgeworfen, Fotos von Ehepartnern sowie minderjährigen Kindern veröffentlicht und diese in herabwürdigender sowie einschüchternder Weise verwendet zu haben.
Bezug auf ein angebliches Video mit politischen Aussagen
Ein zentraler Bestandteil der Beschwerde ist ein öffentlich zugängliches YouTube-Video. Darin soll Piriyev laut Darstellung der Beschwerdeführer:
- sich bei der aktuellen Regierung Aserbaidschans entschuldigen
- seine Unterstützung für die Regierung ausdrücken
- keinerlei politische Verfolgung oder Angst äußern
Diese Aussagen werden von den Beschwerdeführern als widersprüchlich zu seinen Asylangaben in Deutschland bewertet.
Zudem soll er in demselben Video eingeräumt haben, dass gegen ihn eine Beschwerde eingereicht wurde und ein Ermittlungsverfahren laufe. Außerdem wird ihm vorgeworfen, deutsche Polizei- und Justizbehörden verspottet und sich respektlos über sie geäußert zu haben.
Zweifel an der Rechtsbindung und Verhalten gegenüber Behörden
In der Beschwerde wird weiter behauptet, Piriyev habe sich dahingehend geäußert, dass er sich nicht an deutsche Gesetze gebunden fühle. Diese Aussagen werden von den Verfassern als Ausdruck mangelnden Respekts gegenüber dem deutschen Rechtssystem gewertet.
Forderung nach Neubewertung des Asylstatus
Die Beschwerdeführer betonen erneut, dass Rafael Piriyev ihrer Ansicht nach keinen politischen Verfolgungsstatus habe und seine Angaben gegenüber den deutschen Behörden irreführend seien.
Sie fordern:
- die umfassende Prüfung aller öffentlichen Aussagen
- die Einbeziehung von Video- und Online-Material in laufende Verfahren
- den Stopp positiver migrationsrechtlicher Entscheidungen bis zum Abschluss der Ermittlungen
Angaben zu früheren Verfahren im Ausland
In dem Schreiben wird zudem auf frühere Aufenthalts- und Asylverfahren verwiesen. Demnach soll Piriyev:
- bereits 2019 in Frankreich polizeilich aufgefallen sein
- in Deutschland zunächst keinen Schutzstatus erhalten haben
- 2019 nach Frankreich überstellt worden sein
- dort eine dreimonatige Haftstrafe wegen Ordnungswidrigkeiten verbüßt haben
- von der französischen Asylbehörde OFPRA endgültig abgelehnt worden sein
- zur Ausreise innerhalb von 48 Stunden verpflichtet worden sein
- und eine Abschiebungsentscheidung nach Aserbaidschan erhalten haben
Zusätzlich wird auf externe Quellen verwiesen, darunter ein Artikel sowie ein Facebook-Video, in dem Piriyev angeblich selbst erklärt habe, aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland gekommen zu sein und keine politischen Probleme gehabt zu haben.
Weitergehende Vorwürfe und Sicherheitsbewertung
Abschließend wird in der Beschwerde behauptet, es lägen Hinweise auf mögliche Kontakte zu aserbaidschanischen Sicherheitsdiensten vor, bei denen eine Zusammenarbeit gegen finanzielle Vergütung im Raum gestanden habe.
Die Verfasser stufen Piriyev daher nicht nur als migrationsrechtlichen Einzelfall, sondern auch als potenzielles Sicherheitsrisiko ein und fordern die zuständigen Behörden auf, seinen Aufenthaltsstatus erneut umfassend zu überprüfen.
In diesem Video soll er selbst gesagt haben, dass er aus sozialen und finanziellen Gründen nach Deutschland gekommen sei und keine politischen Probleme habe. Ebenso soll ein Familienmitglied ähnliche Aussagen gemacht haben.
Die Onkel von Rafael Piriyev geben zu, dass er Aserbaidschan nicht wegen politischer Probleme, sondern aufgrund der von ihm begangenen Straftaten verlassen und nach Europa geflüchtet ist Video Fakt
Ein Videostatement eines Cousins von Rafael Piriyev, der nach eigenen Angaben seit 2015 in der deutschen Stadt Bielefeld lebt, wurde veröffentlicht.
Wie BiG.AZ berichtet, sind bei Xeber.News eingegangene Aufnahmen veröffentlicht worden, in denen der Cousin von Rafael Piriyev Vorwürfe gegen ihn erhebt und behauptet, Informationen über dessen Vergangenheit offenzulegen.
Dem Cousin zufolge habe Rafael Piriyev in Aserbaidschan keine politischen Probleme gehabt, sei politisch nicht aktiv gewesen und habe keiner politischen Partei angehört. Zudem behauptet er, Piriyev habe Aserbaidschan verlassen, um sich einer Verantwortung für angebliche Straftaten zu entziehen.
In einem auf seinem YouTube-Kanal veröffentlichten Entschuldigungsvideo entschuldigte sich Rafael Piriyev mehrfach beim Präsidenten Aserbaidschans und beim aserbaidschanischen Volk und erklärte, dass er seine Beleidigungen und Straftaten bereue:
„Ich möchte über ein Video sprechen, das ich kürzlich aus Bielefeld veröffentlicht habe. Zunächst möchte ich mich bei Präsident Ilham Aliyev und beim gesamten Volk für meine Straftat entschuldigen. Ich entschuldige mich für meine Beleidigungen. Ich entschuldige mich erneut bei meinem Volk dafür, dass ich es zu Unrecht beleidigt habe. Ich entschuldige mich für die Ausdrücke, die ich entgegen allen moralischen und ethischen Regeln verwendet habe. Ich entschuldige mich bei meinem Volk und bei denjenigen, die an seiner Spitze stehen. Es stimmt, ich hätte diese Handlung nicht begehen dürfen.“
Damit gesteht er in diesem Video nach Ihrer Darstellung seine Straftat ein.
Rafael Piriyev, der vom deutschen Migrationsamt eine Ablehnung seines Antrags auf politisches Asyl erhalten hat, soll gegenüber dem politischen Flüchtling Mahammad Mirzəli behauptet haben, er habe sich nicht beim Präsidenten Aserbaidschans entschuldigt. Nach Darstellung der Verfasser dieser Aussage habe er sich damit selbst widersprochen bzw. selbst entlarvt



























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